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Es ist nicht tolerabel, wenn Menschen ohne Absicherung nachts auf einer regennassen Straße Amphibien über die Straße tragen
(Haftungsfragen). Helferschutz hat somit oberste Priorität!
Allein die Tatsache, dass an einem Straßenabschnitt Amphibien von Menschen betreut werden fordert zwingend, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Sicherung des Straßenabschnittes mit Warnschildern
(Zeichen 101 mit Zusatzzeichen 1006-37!)
- Versorgen der Helfer mit Warnwesten und gegebenenfalls Aufwandsentschädigung für Fahrkilometer, Taschenlampen und Batterien (natürlich Akkus verwenden!
Fördermittel)
An stark befahrenen Straßen und/oder bei unübersichtlicher Lage sollten beidseits der Straße Amphibienschutzzäune installiert werden, so dass die Helfer die Betreuung neben der Straße durchführen können und sie sich immer nur kurzzeitig auf der Straße befinden.
Bei besonders gefährlichem Verkehrsaufkommen empfiehlt sich zusätzlich die abwechselnd halbseitige Verkehrssperrung mittels einer Ampelanlage.
Die Mithilfe von Kindern muss gut überlegt werden: Einerseits erhalten Kinder
durch die Mitarbeit unvergessliche Naturerlebnisse. Andererseits ist die Arbeit
an einer Straße immer gefährlich und kann nur unter Aufsicht erfolgen (Haftungsfragen).
Vor allem traditionell betreute Wanderwege werden gerne von Schulklassen
besucht. Hier sollten die Organisatoren (z.B. die Kreisgruppe) überlegen, ob sie
nicht ca. 30 Warnwesten kauften, um in diesen Fällen alle Kinder entsprechend
sichern zu können. Bei einem Preis von ca. 10 Euro ergibt es eine Summe von ca.
300 Euro, die einmalig für viele Jahre anfallen würde (Haftungsfragen).
Zu Beginn der Wandersaison sollte in einer Pressemitteilung auf die Wanderwege und den Einsatz von Helfern hingewiesen werden.
An Straßen mit besonders schnellem Verkehr und in unübersichtlicher Lage ist zu erwägen, ob gelegentlich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollten.
Es ist zu empfehlen, die Amphibienschutzaktivitäten auch aus Helferschutzgründen auf Kreisebene zu koordinieren.
Dies kann über die Kreisgruppe des BN, über den Landschaftspflegeverband oder über die Untere Naturschutzbehörde erfolgen.
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